EIN PRäGENDES FEATURE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Nachfahren – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, soll

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